Hunde am Strand
Als Hundebesitzer kennen Sie das; man darf nicht immer oder überall mit dem Vierbeiner an den Strand. Falls Sie mit ihrem Hund die niederländische Küste besuchen möchten, seien Sie bitte achtsam. An manchen Stränden gilt während der Sommermonate zu bestimmten Zeiten ein Hundeverbot oder Hunde dürfen nur an der Leine gehalten werden. Entsprechende Informationen finden Sie hier:
Die Lokale Strandregeln in Domburg ist:
An den Hauptstränden von Domburg sind währen der Periode vom 15. Mai bis 15. September alle Hunde verboten, von 10.00 bis 19.00 Uhr. An den anderen Stränden sind in dieser Periode nur angeleinte Hunde zugestanden. Von 19.00 bis 09.00 Uhr sind (frei herumlaufende) Hunde zugestanden.
An den Stränden nach Hoogduin (Oosterstrand) und nach dem Übergang Hoge Hil West (Westerstrand) sind alle Hunde ganzjährig zugestanden.
Achten Sie gut auf die Informationsschilder, die bei jedem Strand(Eingang) stehen.
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen EU-Pass, wenn sie im Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden.Dies können Sie bei jedem Tierarzt machen lassen, der auch dazu berechtigt ist, einen Vermerk über die Impfung in den EU-Pass einzutragen. Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt ebenfalls tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Aggressive HundeDie Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
Kaninchen, Mäuse, Hamster und MeerschweinchenSie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.
Wellensittiche, Papageien und sonstige VogelartenWellensittiche und Papageien dürfen in die Niederlande mitgenommen werden, wenn eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die besagt, dass die Tiere gesund und frei von klassischen Vogelkrankheiten (wie Pseudo-Vogelpest, Vogelcholera, Psittacose und Pullorum) sind. Weiterhin ist es nicht erlaubt, mehr als 2 Tiere mitzunehmen. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen.
Schildkröten und andere TerrarientiereSie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen ebenso wie Wellensittiche und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen.
PferdeWenn SIe mit Ihrem Pferd in den Niederlanden Urlaub machen möchten, benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.
Mehr Informationen von der Niederländischen Botschaft
